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Tarifrechner

Wichtige Informationen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht

Belehrung § 19 Abs. 5 VVG und § 8 Abs. 2 Widerrufsrecht

Kfz

  • Individuelle Tarife passend für jeden Bedarf
  • Sparen durch Werkstattbindung
  • Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge
  • Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtwagen in NEO M und L
  • Bausteine wie Autoschutzbrief und Auslandsschadenschutz optional wählbar

Hinweis:

Neodigital bietet seit dem 26.09.2026 nur noch Kfz-Versicherungen an. Alle anderen Versicherungen können bei uns nicht mehr neu abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter.