Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Neodigital ist bemüht, ihre Abschlussstrecken im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://neodigital.de). Die Erklärung wurde am 24.6.2025 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website neodigital.de erfüllt aktuell nicht umfassend die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Nach aktueller Planung wird die Barrierefreiheit zur Bedienung der Website neodigital.de entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bis zum 4.7.2025 hergestellt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Bedienung der Website bis zum Einstieg in den Tarifrechner ist zum aktuellen Stand noch nicht gänzlich barrierefrei möglich.
- Tarifrechner:
Es ist das ausgesprochene Ziel die Tarifrechner vollständig barrierefrei zu gestalten. Dies in den unten aufgeführten Punkten oft durch den Einsatz von Fremdsoftware oder anderen technischen Restriktionen nicht in vollem Umfang zum aktuellen Stand möglich. Wir werden dies anpassen und diese Liste aktuell halten.Unvereinbarkeiten:
- Fußnoten werden nicht explizit verlinkt.
Teilweise Unvereinbarkeiten:
- Der Kontrastmodus von Windows funktioniert nicht vollständig aufgrund eines Softwareproblems bei einem externen Anbieter.
- Die Datumsauswahl über einen sogenannten „Date Picker“ ist nicht vollständig barrierefrei für Screenreader.
- Einige Timeouts, also zeitliche Beschränkungen, sind nicht in dem gefordertem Maße barrierefrei.
- Selten gibt es einen Fehler bei Screenreadern, wobei fälschlicherweise die gesamte Seite vorgelesen wird.
- Unverhältnismäßige Belastung
Eine Nicht-Konformität mit den Vorgaben aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aus Gründen der unverhältnismäßigen Belastung der Umsetzung liegt nicht vor. - Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:- https://makler.neodigital.de
- https://neodigital.de/jobs
- https://neodigital.de/b2b
- https://neodigital.de/auszeichnungen
- https://neodigital.de/zukunftswald
- https://neodigital.de/presse
- https://neodigital.de/daten-und-fakten
- https://neodigital.de/ueber-uns/hinweisgebersystem/
- https://neodigital.de/unser-weg-zu-mehr-nachhaltigkeit/
- https://neodigital.de/pressearchiv
Auf dieser Webseite befindliche PDF-Dokumente, die nicht barrierefrei sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.6.2025 erstellt.
Die vorliegenden Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind richtig und beruhen auf folgenden Voraussetzungen:
Zur Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den rechtlichen Anforderungen wurde eine Selbstbewertung unter Beachtung der Kriterien Norm EN 301 549, insbesondere der WCAG 2.1, durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.6.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieses Webauftritts aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bei uns melden:
Neodigital Versicherung AG
Heinz-Kettler-Str. 1
66386 St. Ingbert
E-Mail: barrierefreiheit@neodigital.de
Telefon: +49(0)6894 – 1650000
Alternativ können Sie sich auch an die Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLFB; in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.
Hilfsweise können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Versicherungsaufsicht wenden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder
Postfach 1253
53002 Bonn
Telefon: 0228 / 4108 – 0
Fax: 0228 / 4108 – 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Beschreibung der Dienstleistung
Vertragsschluss
Die Neodigital Versicherung AG ist ein Unternehmen. Es bietet mehrere Versicherungen an. Wir nennen das Unternehmen kurz: Neodigital. Eine Versicherung hilft mit Geld, wenn etwas passiert: zum Beispiel ein Unfall, Diebstahl oder eine Naturkatastrophe.
Man kann eine Versicherung bei Neodigital online mit dem Kundenrechner abschließen. Man kann eine Versicherung bei Neodigital auch über einen Vermittler oder eine Vermittlerin beantragen.
Dafür füllt man einen Antrag aus. Darin steht, was versichert werden soll. Darin steht auch, wann die Versicherung bezahlt. Man muss den Antrag wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Aus diesen Angaben berechnet sich der Preis für die Versicherung.
Neodigital entscheidet dann, ob sie den Antrag annimmt. Dafür führt sie eine Risikobewertung und Bonitätsprüfung durch. Wenn der Antrag angenommen wird, erhält man einen Versicherungsschein. In dem Schein steht, was versichert ist und zu welchen Bedingungen.
Man erhält zudem einen Zugang zum Kundenportal “myNeo”. Dafür erhält man eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Man kann den Vertrag im Kundenportal auch ändern. Man kann seine Vertragsunterlagen dort herunterladen. Man kann nachlesen, wie lange der Vertrag gilt und zu welchem Preis.
Hinweis: Infos zum Widerruf und zur Kündigung findet man weiter unten.
Schadenmeldung
Wenn etwas passiert ist (zum Beispiel ein Unfall oder Diebstahl), kann man den Schaden melden:
- im Kundenportal „myNeo“
- oder am Telefon.
Neodigital prüft dann den Schaden. Danach wird entschieden, ob und wie viel Geld gezahlt wird. Die Entscheidung hängt vom abgeschlossenen Vertrag ab.
Weitere Antworten auf Fragen findet man hier: “Fragen und Antworten” (FAQ)
Widerruf des Vertrags, Kündigung
Sie können den Vertrag widerrufen.
Das bedeutet: Sie sagen „Nein, ich möchte die Versicherung doch nicht“.
Das geht bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluss.
Sie müssen keinen Grund nennen.
Die 14 Tage beginnen erst, wenn Sie alles erhalten haben:
- den Versicherungsschein (die Bestätigung),
- die Vertragsunterlagen,
- und diese Widerrufs-Erklärung
So widerrufen Sie richtig:
Sie müssen den Widerruf innerhalb dieser 14 Tage abschicken – per E-Mail oder Brief.
Das reicht aus.
Bitte senden Sie den Widerruf an:
Neodigital Versicherung AG
Heinz-Kettler-Straße 1
66386 St. Ingbert
✉️ E-Mail: info@neodigital.de
Was passiert nach dem Widerruf?
Wenn der Widerruf gültig ist:
- endet der Vertrag.
- Sie bekommen Ihr Geld zurück, das Sie zu viel bezahlt haben.
Wenn Sie schon Versicherungsschutz bekommen haben, behalten wir einen Teil des Geldes.
Wie viel?
Das hängt von den Tagen ab, an denen die Versicherung aktiv war.
Die Rückzahlung erfolgt sofort, spätestens nach 30 Tagen.
Wenn der Versicherungsschutz noch nicht begonnen hat, bekommen Sie alles zurück.
Das Widerrufsrecht entfällt, wenn:
- Sie ausdrücklich sagen, dass der Vertrag sofort beginnen soll,
- und der Vertrag dann vollständig erfüllt wurde, bevor Sie den Widerruf erklärt haben.
Nach den 14 Tagen Widerrufsfrist können Sie den Vertrag jederzeit kündigen.
Das geht ganz einfach im Kundenportal „myNeo“.
Mehr Informationen zum Widerruf gibt es in den jeweiligen Vertragsbedingungen.