Privathaftpflicht

 

Damit kleine Missgeschicke keine große Sache werden

Ihre Vorteile bei der Privathaftpflichtversicherung

 

  • Versicherungssumme bis zu 50 Mio. €
  • Individuelle Tarife passend für jede Lebenssituation
  • „Herausragend“ laut Ascore Scoring: Tarif Single NEO L
  • Tägliche Kündbarkeit – unabhängig von der Vertragslaufzeit
  • Vertragsverwaltung bequem & nachhaltig online

Sie haben schon eine Privathaftpflichtversicherung?

Dann ist unser Wechseltarif vielleicht das Richtige für Sie! Übertragen Sie den bestehenden Vertrag zu uns und sparen Sie 5 % auf den aktuellen Beitrag – und das ohne Leistungen einzubüßen.

wofür ist eine privathaftpflichtversicherung da?

Einmal nicht aufgepasst und in Gedanken den Radweg betreten – schon muss ein Radfahrer ruckartig ausweichen und kommt dabei zu Fall. Für die dadurch entstehenden Schäden müssen Sie haften – mit Ihrem privaten Vermögen, im Zweifel ein Leben lang. Gerade, wenn Personen zu Schaden kommen, kann es schnell teuer werden. Denn sowohl Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen, Operationen, Folgebehandlungen als auch der Verdienstausfall müssen dabei vom Schadenverursacher getragen werden.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher selbst verursachter Schäden. Das macht sie zu einer der wichtigsten Versicherungen. Damit ein Moment der Unachtsamkeit keine hohen finanziellen Folgen nach sich zieht.

Die private Haftpflichtversicherung zahlt dabei berechtigt gegen Sie erhobene Schadenersatzansprüche aus und wehrt gleichzeitig unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Auch Schäden durch Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Wichtig – dies gilt nicht für Hunde. Hundehalter sollten prüfen, ob eine Hundehalterhaftpflichtversicherung eine gute Ergänzung für sie darstellt.

Wichtig zu wissen: Die private Haftpflichtversicherung zahlt dabei nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden am eigenen Körper oder Schäden aus strafbaren Handlungen.

Welchen Versicherungsumfang kann man bei der privaten Haftpflichtversicherung wählen?

In der Haftpflichtversicherung kann man zwischen Absicherungen für Singles, Paare ohne Kinder, Alleinerziehende und Familien wählen. Auszubildende und Studenten, die aus dem Elternhaus ausgezogen sind,  sollten vor Abschluss überprüfen, ob sie ggf. noch über die private Haftpflichtversicherung der Eltern bis zu einem bestimmten Alter oder während der Dauer der Erstausbildung versichert sind.

Die Leistungen und Deckungssummen werden in der Privathaftpflichtversicherung hauptsächlich über die Tarifauswahl gesteuert. Daher lohnt sich ein genauer Blick auf die Leistungstabelle. So können sich z. B. die Leistungen bei Schlüsselverlust oder Mietsachschäden pro Tarif unterscheiden. Grobe Fahrlässigkeit ist in der Privathaftpflichtversicherung in allen Tarifen inkludiert. Auch die tägliche Kündigungsoption für Versicherungsnehmer:innen ist bei uns in jedem Tarif eingeschlossen.

Übrigens: Unsere Privathaftpflichtversicherung mit dem Tarif NEO L (Single) wurde 2021 von Ascore mit der Note „Herausragend“ bewertet.

Ausgewählte Leistungen NEO S NEO M NEO L L Spezial XL Spezial Optimal Plus Optimal Plus BLG* Optimal M 2021 Optimal 2021
Sach-, Personen- und Vermögensschäden (z. T. verschiedene Deckungssummen wählbar)
Bis 5 Mio. € / Bis 10 Mio. €

Bis 20 Mio. € / Bis 30 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 40 Mio. € / Bis 50 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 5 Mio. € / Bis 20 Mio. € / Bis 50 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 50 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 50 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 20 Mio. € / Bis 50 Mio. €1 / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 20 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 20 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson
Gefälligkeitsschäden
Bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 150 €






Bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 150 €

Schlüsselverlust
Bis 300.000 € ohne beruflichen Schlüsselverlust

Bis 300.000 € inkl. beruflichen Schlüsselverlust

Bis 300.000 € inkl. beruflichen Schlüsselverlust

Bis 300.000 € inkl. beruflichen Schlüsselverlust

Bis 300.000 € inkl. beruflichen Schlüsselverlust

Bis 300.000 € inkl. beruflichen Schlüsselverlust

Bis 300.000 € inkl. beruflichen Schlüsselverlust

Bis 300.000 € inkl. beruflichen Schlüsselverlust
Verlust von Tresor-, Schließfach-, Möbel und Kfz-Schlüsseln
Bis 300.000 €
Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden








Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen beweglichen Sachen bis
Bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 150 €

Bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 150 €

Bis 30.000 €

Bis 30.000 €



Bis 10.000 €, Selbstbeteiligung 150 €

Ehrenamtliche Tätigkeiten








Flugmodelle und Drohnen







Forderungsausfalldeckung







Neuwertentschädigung
Bis 3.000 €

Bis 3.000 €

Bis 3.000 €

Beispielhafte Schadenfälle im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung

Ehrenamtliche Tätigkeit Herr Immisch ist ehrenamtlich für die Kirche als Seelsorger tätig. Während eines Krankenbesuchs beschädigt er durch unsachgemäße Handhabung das Krankenbett eines Patienten, den er gerade besucht hat. Das Krankenhaus, in dem Fall der Geschädigte, fordert Ersatz für den entstandenen Schaden. Dank seiner Privathaftpflichtversicherung muss sich Herr Immisch hier nicht um die entstehenden Kosten sorgen – Neodigital übernimmt den Schadenfall.

Neuwertentschädigung (z. B. im Tarif L-Spezial) Frau Faber leiht sich für eine Reise die Spiegelreflexkamera ihrer Freundin aus. Für ein Selfie mit einem schönen Sonnenuntergang im Hintergrund, platziert Frau Faber die Kamera auf einem Stativ im Sand. Das Stativ gräbt sich

dabei immer tiefer in den Sand und fällt um. Eine Welle, die gerade angeschwappt kam, reißt die heruntergefallene Kamera mit sich. Das eindringende Wasser und der Sand führen dabei zu einem Totalschaden an der Kamera. Eigentlich hätte die Freundin von Frau Faber nur Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts. Das ist der Wert, den die Kamera zum Zeitpunkt des Schadenfalls, z. B. aufgrund ihres Alters, noch hat. Durch die vereinbarte Neuwertentschädigung erhält ihre Freundin das Geld zur Anschaffung einer neuen, gleichwertigen Kamera.

Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden Herr Michalski bewohnt mit seiner Familie eine Mietwohnung. Eines Morgens hört er, wie es im Badezimmer einen lauten Knall gibt. Er geht schnell nachsehen und trifft seine weinende Tochter an. Ihr allerliebstes Parfüm ist ihr aus dem Schrank ins Waschbecken gefallen und dabei zu Bruch gegangen. Dabei erlitt leider auch das hochwertige Keramikwaschbecken einen riesigen Sprung und muss ausgetauscht werden. Der Schaden am Waschbecken wird von der Privathaftpflichtversicherung übernommen. Das Parfüm muss Herr Michalski seiner Tochter leider selber erneut kaufen.

Kaputte Kamera - Symbolbild

Beispielhafte Schadenfälle im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung

Ehrenamtliche Tätigkeit Herr Immisch ist ehrenamtlich für die Kirche als Seelsorger tätig. Während eines Krankenbesuchs beschädigt er durch unsachgemäße Handhabung das Krankenbett eines Patienten, den er gerade besucht hat. Das Krankenhaus, in dem Fall der Geschädigte, fordert Ersatz für den entstandenen Schaden. Dank seiner Privathaftpflichtversicherung muss sich Herr Immisch hier nicht um die entstehenden Kosten sorgen – Neodigital übernimmt den Schadenfall.

Neuwertentschädigung (z. B. im Tarif L-Spezial) Frau Faber leiht sich für eine Reise die Spiegelreflexkamera ihrer Freundin aus. Für ein Selfie mit einem schönen Sonnenuntergang im Hintergrund, platziert Frau Faber die Kamera auf einem Stativ im Sand. Das Stativ gräbt sich dabei immer tiefer in den Sand und fällt um. Eine Welle, die gerade angeschwappt kam, reißt die heruntergefallene Kamera mit sich. Das eindringende Wasser und der Sand führen dabei zu einem Totalschaden an der Kamera. Eigentlich hätte die Freundin von Frau Faber nur Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts. Das ist der Wert, den die Kamera zum Zeitpunkt des Schadenfalls, z. B. aufgrund ihres Alters, noch hat. Durch die vereinbarte Neuwertentschädigung erhält ihre Freundin das Geld zur Anschaffung einer neuen, gleichwertigen Kamera.

Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden Herr Michalski bewohnt mit seiner Familie eine Mietwohnung. Eines Morgens hört er, wie es im Badezimmer einen lauten Knall gibt. Er geht schnell nachsehen und trifft seine weinende Tochter an. Ihr allerliebstes Parfüm ist ihr aus dem Schrank ins Waschbecken gefallen und dabei zu Bruch gegangen. Dabei erlitt leider auch das hochwertige Keramikwaschbecken einen riesigen Sprung und muss ausgetauscht werden. Der Schaden am Waschbecken wird von der Privathaftpflichtversicherung übernommen. Das Parfüm muss Herr Michalski seiner Tochter leider selber erneut kaufen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist grundsätzlich in einer Privathaftpflichtversicherung versichert?
Bei einer Privathaftpflichtversicherung geht es darum, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens, dazu gehören auch beispielsweise:

  • Von Ihnen verursachte Schäden als Teilnehmer:in im Straßenverkehr, als Fußgänger:in oder Radfahrer:in
  • Von Ihnen verursachte Schäden bei der Ausübung von Sport
  • Schäden durch Ihre kleinen, zahmen Haustiere
  • Von Ihnen verursachte Schäden als Bewohner:in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses – egal, ob Sie Mieter:in oder Eigentümer:in sind

Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z. B. Ihre:n Ehe- oder Lebenspartner:in und Ihre Kinder. Den konkret vereinbarten Versicherungsschutz und die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.

Was ist grundsätzlich in einer Privathaftpflichtversicherung nicht versichert?

Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören zum Beispiel:

  • berufliche Tätigkeiten
  • das Halten von Hunden oder Pferden
  • das Führen von versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen.

Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.

Sind in der Privathaftpflichtversicherung Drohnen versichert?

In allen unseren Tarifen, ausgenommen dem NEO S, sind Sie vor Haftpflichtansprüchen, die aus dem Gebrauch von Drohnen entstehen können, versichert. Wenn Sie die Drohne auf ausgewiesenen Modellflugplätzen nutzen, sind alle Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 5kg abgesichert. Nutzen Sie die Drohne außerhalb von Modellflugplätzen, gelten pro Tarif unterschiedliche Grenzen. Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 250g sind außerhalb von Modellflugplätzen aber immer abgesichert, ausgenommen im NEO S.

Ist ein Auslandsaufenthalt in der Privathaftpflichtversicherung versichert und für welchen Zeitraum?

Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursachen (zum Beispiel während Ihres Urlaubs im Hotel etwas beschädigen), sind Sie geschützt.

 

Unsere Online-Services im Kundenportal myNeo

  • Verträge jederzeit mit wenigen Klicks anpassen
  • Dokumente immer digital im Zugriff - jederzeit und von überall
  • Schadenmeldung und -tracking bequem online (Mehr Infos zu Themen und um den Schaden gibts hier)
  • Schnelle & einfache Kontaktaufnahme
  • Jederzeit aktuelle Bearbeitungszeiten im Blick
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Siegel für Nachhaltigkeit 2023
TÜV Siegel, Sehr gut, Kundenzufriedenheit, Juli 2021
TÜV Siegel, Sehr gut, Preis/Leistung, Juli 2021