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Pferdehaftpflicht

Sichern Sie sich mit wenigen Klicks für Schäden ab, die Ihr Pferd verursacht.

Was bieten wir?

  • Absicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 20 Millionen €
  • Mitversicherung von Hüter:in und Fremdreiter:in
  • Reitbeteiligung ab Tarif NEO M abgesichert
  • Absicherung weltweit & rund um die Uhr
  • Täglich kündbar

Warum brauche ich überhaupt eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Als Halter:in eines Pferdes haften Sie für alle Schäden, die Ihr Pferd verursacht. Unabhängig davon, ob Sie selbst während des Schadenfalls anwesend waren und diesen mitverschulden, oder nicht. Insbesondere, wenn ein Mensch zu Schaden kommt, können diese Schäden schnell sehr teuer werden.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung dient dazu, sich für die finanziellen Folgen dieser Schäden abzusichern. Denn Sie haften durch die von Ihrem Pferd verursachten Schäden mit Ihrem gesamten Vermögen und ein Leben lang. Mit einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung bleiben Sie im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen, da die Versicherung einspringt. So müssen Sie sich zumindest nicht um das Finanzielle sorgen.

Ausgewählte Leistungen unserer Tarife zum Tarifvergleich

NEO S


  • bis 5 Mio. €

NEO M


  • bis 10 Mio. €



NEO L


  • bis 20 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

  • inklusive gegenüber Versicherungsnehmer:in geltend gemachte Ansprüche


  • bis 15.000 €, Selbstbeteiligung 100 €

Unsere Online-Services im Kundenportal myNeo

Häufig gestelllte Fragen

Was ist grundsätzlich in einer Pferdehalterhaftpflicht versichert?

Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Tier zurückzuführen sind und für die Sie als Halter:in oder von Ihnen bestimmte Hüter:in des Tieres einstehen müssen.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kann für Halter:innen von Reit- und Zugtieren (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.) abgeschlossen werden.
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.

Was ist grundsätzlich in einer Pferdehalterhaftpflicht nicht versichert?

Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Dazu gehören zum Beispiel:
– Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere

Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.

Ist ein Auslandsaufenthalt in der Pferdehalterhaftpflicht versichert und für welchen Zeitraum?

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (zum Beispiel im Urlaub) durch Ihr Tier einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.