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Wertvolles Wissen über Neodigital

Versicherungsprodukte

Wie gut sind die produkte von neodigital?

Bei uns erhalten Sie starke Leistungen zu fairen Preisen. Alle Produkte enthalten als Mindeststandard die GDV-Grundbedingungen. Dabei haben wir auch die Vorgaben des Arbeitskreises Beratungsprozesse berücksichtigt. Unsere Versicherungen bieten wir in verschiedenen Leistungsklassen an. So sollte für jeden Interessenten das passende Produkt dabei sein.

Auf welchem weg kann man sich bei neodigital versichern?
Unsere Produkte sind bundesweit über freie Vermittler:innen, Vertriebsgesellschaften, Pools und Multiplikatoren erhältlich, die wie wir hohen Wert auf digitale Kommunikation legen. Ein Direktabschluss ist ebenfalls möglich über unsere Webseite und für unsere registrierten Kundinnen und Kunden über die App myNeo.
Werden die Produkte von Neodigital auch von unabhängigen Verbraucherexpertinnen und Verbraucherexperten geprüft und getestet?

Unsere Produkte werden auch von unabhängigen Verbraucherexpert:innen geprüft und getestet. Alle aktuellen Auszeichnung, Testsiegel und Awards finden Sie hier: https://neodigital.de/auszeichnungen/

Welche vertragslaufzeiten haben die versicherungsverträge?
Unsere Verträge haben eine Laufzeit von mindestens einem Jahr. Sie können von Ihnen auch täglich für den darauf folgenden Tag gekündigt werden! Nicht aber von Neodigital. Ausgenommen vom täglichen Kündigungsrecht sind Produkte mit fester Laufzeit, wie z. B. die Handyversicherung.
Welche Zahlarten und Zahlweisen sind möglich?
Wir bieten als Zahlarten die SEPA-Lastschrift, die Zahlung über Kreditkarte und Paypal an. Die Zahlarten Kreditkarte und Paypal können aktuell über unsere App myNeo gewählt werden und sind nicht im Tarifrechner hinterlegt.
Sie können jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich bezahlen.
Kann ich eine Versicherung bei Neodigital abschließen, wenn mein Hauptwohnsitz nicht in Deutschland liegt?
Leider können wir Ihnen einen Versicherungsabschluss nur dann anbieten, wenn sich Ihr ständiger Wohnsitz, also der Hauptwohnsitz, in Deutschland befindet. Sollten Sie nur einen Zweitwohnsitz in Deutschland besitzen, ist keine Versicherung bei uns möglich.
Wie kann ich kündigen?
Sie können ganz einfach in myNeo in der Vertragsansicht kündigen. Ein bestehendes Beitragsguthaben wird Ihnen schon am nächsten Werktag auf das hinterlegte Konto zurück überwiesen.
Erhalte ich bei Kündigung auch zu viel gezahlte Beiträge zurück?
Selbstverständlich erhalten Sie Ihr Beitragsguthaben direkt nach Ihrer Kündigung zurück.
Warum hat mein Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr trotz täglicher Kündbarkeit?
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr anzubieten. Da wir nur die Hauptfälligkeit zum 1.1. eines Jahres anbieten, kann die Vertragslaufzeit je nach Vertragsbeginn bis zu 23 Monate betragen.
Die tägliche Kündbarkeit ist von der Laufzeit des Vertrages nicht betroffen. D.h. Sie können Ihren Vertrag selbstverständlich täglich zum nächsten Tag kündigen unabhängig von der im Vertrag benannten Laufzeit. Ggf. zu viel gezahlte Beiträge buchen wir zurück. Dabei haben nur Sie dieses Recht, Neodigital kann selbst die tägliche Kündbarkeit nicht in Anspruch nehmen. Dadurch profitieren Sie von maximaler Sicherheit bei vollkommener Flexibilität.
Bitte beachten Sie, dass in der Gegenstandsversicherung (bei fester, vereinbarter Laufzeit über 1, 2 oder 3 Jahre) und in der Kfz-Versicherung kein tägliches Kündigungsrecht besteht.

Leistungen

Wo finde ich die Leistungsbeschreibungen in meinem Versicherungsvertrag?
Die Leistungen Ihres Versicherungsvertrages finden Sie jederzeit in der App myNeo. Zudem finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten die Leistungsmerkmale unserer Produkte.
Was ist grundsätzlich in einer Unfallversicherung versichert?
Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z. B. dann vor, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leistungen:
– Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen (z. B. Bewegungseinschränkungen)
– Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen
– Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bei Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Operationen
– Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze
– Kurkostenbeihilfe
– Kostenerstattung für unfallbedingte kosmetische Operationen
– Bei Unfalltod Auszahlung einer Todesfallsumme
Die Leistungsarten und die Versicherungssummen dazu vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag.
Was ist in einer Unfallversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind in einer Unfallversicherung z.B.:
– Krankheiten (z. B. Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall)
– Kosten für die ärztliche Heilbehandlung
– Sachschäden (z. B. Brille, Kleidung)
Ist ein Auslandsaufenthalt in der Unfallversicherung versichert und für welchen Zeitraum?
Sie haben weltweit Versicherungsschutz.
Solange Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, besteht während der Wirksamkeit Ihres Vertrages weltweiter Versicherungsschutz. Bitte beachten Sie lediglich die Einschränkungen bei Reisen in Kriegs- oder Bürgerkriegsgebiete.
Was ist grundsätzlich in einer Hausratversicherung versichert?

Versicherte Sachen:
Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Dazu zählen beispielsweise auch:
– Möbel, Teppiche, Bekleidung;
– elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, TV, Computer);
– Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung gehören;
– Bargeld und andere Wertsachen (z. B. Schmuck) in begrenzter Höhe.

Versicherte Gefahren:
– Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
– Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
– Leitungswasser;
– Naturgefahren wie Sturm, Hagel; sofern gesondert vereinbart:
– Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern;
– weitere Naturgefahren; das sind die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Schmelzwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch;
– Glasbruch von Gebäude- und Mobiliarverglasung.

Versicherte Schäden:
– Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.

Versicherte Kosten:
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen:
– Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten;
– Aufräumungskosten;
– Bewegungs- und Schutzkosten;
– Hotelkosten;
– Transport- und Lagerkosten;
– Schlossänderungskosten;
– Bewachungskosten;
– Kosten für provisorische Maßnahmen;
– Reparaturkosten für Nässeschäden;
– Reparaturkosten für Gebäudeschäden.Wie hoch sind die Entschädigungsgrenzen und die Höchstentschädigungssumme?
Die Höhe der vereinbarten Entschädigungsgrenzen und die Höchstentschädigungssumme können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.

Was ist eine Höchstentschädigungssumme in der Hausratversicherung?
Die Höchstentschädigungssumme sagt aus, bis zur welchen Schadenshöhe wir bei einem Schaden maximal leisten. Wir verzichten nämlich auf die umständliche Ermittlung einer Versicherungssumme in der Hausratversicherung. Geben Sie einfach bei Antragstellung Ihre Quadratmeterwohnfläche an, und Ihr Hausrat ist in vorhandener Höhe, maximal jedoch bis zur Höchstentschädigungssumme, versichert.

Die Höchstentschädigungssumme können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.

Was ist in einer Hausratversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind beispielsweise:
– vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt;
– Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger;
– Luft- und Wasserfahrzeuge.
Ist ein Auslandsaufenthalt in der Hausratversicherung versichert und für welchen Zeitraum?
Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Versicherungsschutz besteht zeitweise jedoch auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet.
Was ist grundsätzlich in einer Privathaftpflichtversicherung versichert?
Bei einer Privathaftpflichtversicherung geht es darum, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Im Klartext: Sie verursachen als Versicherte:r privat einen Schaden. Diesen Schaden ersetzt dann Ihre Privathaftpflichtversicherung der/dem Geschädigten.
– Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens, dazu gehören auch beispielsweise:
– Von Ihnen verursachte Schäden als Teilnehmer:in im Straßenverkehr, als Fußgänger:in oder Radfahrer:in
– Von Ihnen verursachte Schäden bei der Ausübung von Sport
– Schäden durch Ihre kleinen, zahmen Haustiere
– Von Ihnen verursachte Schäden als Bewohner:in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses – egal, ob Sie Mieter:in oder Eigentümer:in sind
– Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z. B. Ihre:n Ehe- oder Lebenspartner:in und Ihre Kinder. Den konkret vereinbarten Versicherungsschutz und die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.
Was ist grundsätzlich in einer Privathaftpflichtversicherung nicht versichert?
Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören zum Beispiel:
– berufliche Tätigkeiten
– das Halten von Hunden oder Pferden
– das Führen von versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen.
Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Ist ein auslandsaufenthalt in der Privathaftpflichtversicherung versichert und für welchen Zeitraum?
Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursachen (zum Beispiel während Ihres Urlaubs im Hotel etwas beschädigen), sind Sie geschützt. Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Was ist grundsätzlich in einer Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert?
Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Tier zurückzuführen sind und für die Sie als Halter:in oder von Ihnen bestimmte Hüter:in des Tieres einstehen müssen.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kann für Hundehalter:innen und für Halter:innen von Reit- und Zugtieren (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.) abgeschlossen werden.
Schäden durch zahme kleine Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen und Wellensittiche sind bereits durch die Privat-Haftpflichtversicherung und Jagdhunde ggf. über eine Jagd-Haftpflichtversicherung erfasst.
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen
Was ist grundsätzlich in einer Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht versichert?
Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Dazu gehören z. B.:
– Sogenannte Kampfhunde
– Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere
– Jagdgebrauchshunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Ist ein Auslandsaufenthalt in der Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert und für welchen Zeitraum?
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z. B. im Urlaub) durch Ihr Tier einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
Was ist grundsätzlich in einer Fahrradversicherung versichert?

Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad/Pedelec einschließlich der fest damit verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
Je nach gewähltem Versicherungsschutz ist versichert:
die Beschädigung oder Zerstörung durch z.B.
– Unfall
– Sturz- und Fallschäden
– Vandalismus
– Brand, Blitzschlag, Explosion
– Elementargefahren
– Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
– Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und am Steuerungsgerät

der Verlust durch
– Diebstahl
– Teilediebstahl (auch Akku)
– Einbruchdiebstahl
– Raub Versicherte Kosten:

je nach Vereinbarung erstatten wir
– die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
– die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads/Pedelecs wiederherstellen.

Wie hoch ist die Versicherungssumme in einer Fahrradversicherung?
Die Höhe der Versicherungssumme soll dem Kaufpreis Ihres Fahrrads/Pedelecs einschließlich des Schlosses entsprechen.
Was ist grundsätzlich in einer Fahrradversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind beispielsweise:
– Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Pedelecs inkl. Zubehör oder Diebstahl, wenn das Fahrrad/Pedelec nicht entsprechend gegen Diebstahl gesichert wurde
– Schäden, die nicht die Funktion beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
– Schäden durch Rost oder Oxidation
– Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis.
Ist das Fahrrad in einer Fahrradversicherung auch im Ausland versichert?
Der Versicherungsschutz für das Fahrrad gilt weltweit.
Was ist grundsätzlich in einer Gegenstandsversicherung versichert?
Mit unserer Gegenstandsversicherung sind folgende Schäden für privat genutzte Gegenstände abgesichert:

      • Bruch- und Displayschäden, Bodenstürze
        Bsp.: Durch zu hohe Belastung des Glastisches bricht die Tischplatte.
      • Feuchtigkeit- oder Flüssigkeitsschäden
        Bsp.: Ihr Smartphone fällt Ihnen beim Baden in die Badewanne.
      • Bedienungsfehler
        Bsp: Sie öffnen das Gasventil an Ihrem Gas-Grill und werden vor dem Einschalten des Grills von Ihrem Nachbarn abgelenkt. Kurze Zeit später schalten Sie den Grill ein. Es kommt zu einer kleinen Explosion unter dem Deckel. Ihr Grill wird dabei beschädigt.
      • Feuer und Blitzschlag
        Bsp: Bei einem Wohnungsbrand wird Ihr Crosstrainer zerstört.
      • Widerrechtliche Beschädigung durch Dritte und Vandalismus
        Bsp.: Jemand schlägt Ihnen mit böswilliger Absicht die Handheld-Spielekonsole aus der Hand auf den Boden.
      • Kurzschluss und Überspannung
        Bsp: Ein defektes Kabel verursacht einen Kurzschluss, wodurch Ihr Akkuschrauber nicht mehr funktioniert.
      • Explosion und Implosion
        Bsp.: Der Akku Ihres Laptops explodiert.
      • Diebstahl kann zusätzlich versichert werden
        Bsp.: Ein Dieb stiehlt Ihre Smartwatch an Ihrem Handgelenk.
Was ist in einer Gegenstandsversicherung nicht versichert?

 

  • Liegen lassen und Verlieren des Gegenstandes
  • Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
  • Reparaturen, die unter die Herstellergarantie fallen
  • Kosmetische Schäden, wie z. B. Kratzer, welche die Funktion des Gerätes nicht beeinträchtigen
  • Schäden durch elementare Naturereignisse (z. B. Sturm, Hagel oder Überschwemmung).

 

Welche Gegenstände können über die Gegenstandsversicherung versichert werden?
Folgende Gegenstände können über die Gegenstandsversicherung abgesichert werden:
3D Drucker, Abbruchhammer, Akkuschrauber, Angelliege, Angelrollen, Angelrute, Armbrust, Backofen, Beamer, Betonmischer, Bett, Bewegungsmelder, Bildschirm, Bohrhammer, Bohrmaschine, Boot (Alu, Schlauch und Belly), Brotbackautomat, Crosstrainer, Desktop PC, Distanzmesser, DJ-Equipment, Drucker, DVD-/BluRay-Player, Echolote, Eismaschine, elektrischer Bissanzeiger, Elektro Heckenschere, Elektro Heizung, Elektro Hobel, Elektrogrill, Entfernungsmesser, Entkalkungsanlage, Ergometer, Fernglas, Fernseher, Fräsmaschine, Futterautomat, Gas-Grill, Gefriertruhe, Gewehr, Golfbag, Golfschläger, Golftrolley, Haartrockner, Häcksler, Handfräse, Handkreissäge, Handy, Hantelbank, Headset, Heimtrainer, Heißluftfriteuse, Heißluftgebläse, Heizkissen, Herd, HiFi-Anlage, Hobelmaschine, Hochdruckreiniger, Kaffeemaschine, Kehrmaschine, Kettensäge, Klimaanlage, Kochplatte, Kopfhörer, Kopierer, Kraftstation, Küchenmaschine, Kühlschrank, Laptop, Laubbläser, Laubsauger, Laufband, Lautsprecher, Lockenstab, Luftbefeuchter, Luftentfeuchter, Luftreiniger, Mikrowelle, Mixer, Monokular, Motorsense, Multifunktionswerkzeug, Nachtsichtgeräte, Nähmaschine, PC-Maus, PC-Tastatur, Pool-Bodenreinigungsgerät, Pool-Filteranlage, Projektor, Radio, Rasenmäher, Rasenroboter, Rasentraktor, Rasentrimmer, Rudergerät, Rutenhalter, Rüttelplatte, Saftpresse, Sandwichmaker, Scanner, Schneefräse, Schrank, Schwingschleifer, Siebträgermaschine, Smartwatch, Sofa/Couch, Spektive, Spielekonsole, Spülmaschine, Stand- und Bandschleifer, Staubsauger, Staubsaugerroboter, Stich- und Säbelsäge, Stuhl, Tablet, Tisch, Tischbohrmaschine, Tischkreissäge, Toaster, Trockenbauschleifer, Trockner, Ventilator, Vertikutierer, Vibrationsplatte, Waffenschrank, Wärmebildkamera, Waschmaschine, Wildkamera, Winkelschleifer, WLAN-Router, Zelt, Zielfernrohr, Zug-, Kapp- und Gehrungssäge.
Können auch beruflich oder gewerblich genutzte Gegenstände mit der Gegenstandsversicherung abgesichert werden?
Nein, es können aktuell nur privat genutzte Gegenstände mit unserer Gegenstandsversicherung abgesichert werden.
Ist der Gegenstand bei einer Gegenstandsversicherung auch im Ausland versichert?
Ja. Der Versicherungsschutz für den Gegenstand gilt weltweilt. Auch wenn der Gegenstand im Ausland z. B. ins Meer fällt und einen Flüssigkeitsschaden erleidet, ist er abgesichert.
Was ist grundsätzlich in einer Wohngebäudeversicherung versichert?
Unsere Wohngebäudeversicherung sichert Ihr Zuhause bei Schäden im Falle von Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Darüber hinaus können auch Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch), Glasbruch von Gebäudeverglasung, Photovoltaikanlagen und Ableitungsrohre eingeschlossen werden. Versichert sind die Instandsetzungs-, Reparatur- oder die Wiederaufbaukosten der Immobilie. Je nach Tarif sind zudem eine Reihe weiterer anfallender Kosten versichert (z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, ggf. entstehende Rückreisemehrkosten des Urlaubs / der Dienstreise).
Was ist in einer Wohngebäudeversicherung nicht versichert?
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.
– Krieg
– Kernenergie
– Schwamm
– Sturmflut
– Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
Welcher Unterschied besteht zwischen einer Hausrat- und einer Wohngebäudeversicherung?
Für Hauseigentümer:innen ist es wichtig nicht nur eine Wohngebäudeversicherung, sondern auch eine Hausratversicherung zu haben. Eine Hausratversicherung versichert lediglich die beweglichen Sachen im Haus, also die Einrichtung. Eine Gebäudeversicherung dagegen versichert das Gebäude an sich. Kommt es beispielsweise zu einem Sturm und das komplette Dach wird abgedeckt, ist das durch eine Hausratversicherung nicht versichert. Auch die Heizungsanlage, Fliesen oder andere Bodenbeläge fallen unter den Schutz einer Wohngebäudeversicherung.
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet für Schäden an fremdem Eigentum oder bei Personenschäden. Berechtigte Ansprüche werden reguliert und unberechtigte Forderungen zurückgewiesen.
Schäden an dem eigenen Fahrzeug deckt die Kaskoversicherung ab. Hier wird zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden. Die Teilkasko leistet zum Beispiel für Glasschäden, Hagelschäden, Kollision mit Tieren, Brandschäden oder Diebstahl. Unfallschäden an dem Fahrzeug oder Vandalismus ersetzt nur eine Vollkaskoversicherung.
Ist mein Fahrzeug mit der Kfz-Versicherung auch im Ausland versichert?
Ja. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen je nach vereinbarten Deckungsumfang unter der Überschrift „In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?“
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung?
Eine Schadenfreiheitsklasse ist die Einstufung in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Sie stellt die Einstufung dar, die sich für Sie anhand Ihren schadenfreien oder schadenbelastenden Verlauf zu Ihrem Versicherungsvertrag ergibt. Ihre Schadenfreiheitsklasse finden Sie an Ihrem Vertrag.

Service

Was ist das Serviceversprechen von Neodigital und wie wird es gemessen?

Ihre Zufriedenheit ist das Wichtigste für uns. Deswegen haben wir unsere Serviceversprechen gegeben, deren Erfüllung wir täglich messen:
– Alle Arbeiten rund um Ihre Verträge erledigen wir in maximal zwei Arbeitstagen
– Ihre Schadenmeldung bestätigen wir umgehend. Liegen uns alle Unterlagen vor, bearbeiten wir den Schaden in höchstens drei Arbeitstagen.
Die aktuelle Einhaltung der Serviceversprechen zeigen wir unseren Kundinnen und Kunden sowie Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner täglich transparent in unserer App myNeo.

Auf welchen Wegen kommuniziert Neodigital und wie bekomme ich meine Vertragsunterlagen?
Komfortabel und sicher – so funktioniert die Kommunikation bei Neodigital:
– Ihre Versicherungsunterlagen finden Sie direkt in myNeo: https://myneo.neodigital.de
– In der App können Sie Änderungen erledigen, Schäden melden und Kontakt zu uns aufnehmen. Alles ganz einfach.
– Wenn es neue Dokumente oder Informationen für Sie in myNeo gibt, erhalten Sie dazu eine E-Mail.
– Ein Postversand der Dokumente ist in der Regel nicht vorgesehen.
– Durch die digitale Kommunikation sparen Sie und wir Papier. Ein kleiner, feiner Beitrag zum Klimaschutz.
Wie kann ich neodigital erreichen?
Sie erreichen uns ganz einfach über unsere App myNeo: https://myneo.neodigital.de. Innerhalb der App können Sie viele Änderungen direkt ganz einfach selbst durchführen; natürlich auch über Ihr Smartphone. Wenn Sie noch keine Kundin oder Kunde von Neodigital sind oder Ihnen die Servicefunktionen in myNeo nicht ausreichen, erreichen Sie uns natürlich auch per E-Mail über info@neodigital.de und telefonisch unter 06821 – 4022 000
Wie gelange ich als Neukundin oder Neukunde in myNeo?
Sie haben sich für ein Angebot der Neodigital Versicherung AG entschieden? Herzlichen Dank! Nach dem Vertragsabschluss erhalten Sie eine E-Mail mit dem Registrierungslink für unsere App myNeo. Zur Registrierung bitten wir Sie um die Eingabe Ihres Geburtsdatums und die Vergabe Ihres individuellen Passworts. Danach werden Sie direkt zur App myNeo weitergeleitet.
Wie komme ich als Bestandskundin oder Bestandskunde in die App myNeo und wie kann ich sie downloaden?
Sie erreichen unsere App myNeo unter https://myneo.neodigital.de. Die App myNeo ist online über alle Endgeräte erreichbar und muss nicht extra in einem App-Store heruntergeladen werden. Sie können die App auf Ihrem Browser unter Favoriten speichern oder auf Ihrem Smartphone als Icon über den Browser einfügen.
Wie kann ich ein neues Passwort für myNeo anfordern?
Bitte klicken Sie beim myNeo Login auf „Passwort vergessen?“. Daraufhin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Vergabe eines neuen Passworts. Falls Sie Ihr Passwort ändern möchten, wenn Sie bereits in myNeo eingeloggt sind, können Sie es unter „Mein Konto“ tun.
Welche Funktionen bietet mir myNeo?
Unsere App myNeo bietet Ihnen viele Funktionen. Dort können Sie zum Beispiel
– alle Vertragsdokumente einsehen und verwalten,
– verschiedene Änderungen direkt durchführen,
– einen Schaden melden und den Schadenstatus einsehen,
– neue Verträge berechnen und abschließen,
– Zwei-Wege-Authentifizierung nutzen.
Wo finde ich den One-time Code für die 2-Faktor-Authentifizierung?
Sie haben die 2-Faktor-Authentifizierung aktiviert. Hierbei handelt es sich um einen zusätzlichen Schutz Ihres Benutzerkontos gegen Identitätsdiebstahl durch beispielsweise das Ausspionieren Ihres Passworts. Durch Ihre Aktivierung der 2-Faktor-Authentifizierung wird nun beim Login ein One-time Code abgefragt und somit verhindert, dass bei Bekanntwerden des Passwortes Ihr Benutzerkonto eingesehen werden kann. Aktuell bieten wir die 2-Faktor-Authentifizierung nur über die App Google Authenticator, welche im iOS App Store und Android Play Store kostenlos verfügbar ist. Dort wird der One-time Code angezeigt.
Wie bekomme ich meine Versicherungsunterlagen?
Ihre Versicherungsunterlagen finden Sie direkt in myNeo: https://myneo.neodigital.de. Ein Postversand der Dokumente ist nicht vorgesehen. Durch die digitale Kommunikation sparen Sie und wir Papier. Ein kleiner, feiner Beitrag zum Klimaschutz.
Muss ich den Vertrag/Antrag noch unterschreiben?
Nein, wir arbeiten digital und benötigen keine Unterschrift. Der Vertrag ist auch ohne Unterschrift gültig.
Wie kann ich meinen Vertrag ändern?
Viele Vertragsänderungen können Sie direkt in myNeo mit wenigen Klicks digital und online selbst erledigen. Sowohl als Kunde:in, als auch als Vertriebspartner:in. Sollten Ihnen die Funktionen unserer App nicht ausreichen, können Sie uns Ihre Änderungswünsche auch ganz einfach über das Kontaktformular in myNeo durchgeben, die wir für Sie bearbeiten.
Wie kann ich einen Schaden melden?

Wir wollen Ihnen exakt das bieten, was Sie sich von Ihrer Versicherung erwarten: schnelle Hilfe im Schadenfall. Einen Schaden können Sie bequem in myNeo melden.
Für Schäden in der Kfz-Versicherung können Sie uns gerne direkt unter der 06821 – 4022 195 erreichen. In der Kfz-Versicherung ist aktuell nur eine telefonische Schadenmeldung möglich.
Sie erhalten nach Schadenmeldung eine Bestätigung in Ihr myNeo Postfach. Den aktuellen Stand zu Ihrem Schaden können Sie jederzeit in der Schadenübersicht einsehen.

Wie kann ich den aktuellen Stand zu meinem Schaden verfolgen und werde ich darüber benachrichtigt?
Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Schadens können Sie jederzeit in der Schadenübersicht in myNeo sehen. Rufen Sie dafür die Schadenübersicht auf und klicken Sie am jeweiligen Schadenfall rechts auf den „Status“ Button. Daraufhin öffnet sich eine Übersicht, in der Sie den aktuellen Stand nachverfolgen können. Bei Statusänderungen erhalten Sie zudem immer eine Information per E-Mail. Liegen uns alle Unterlagen vor, bearbeiten wir den Schaden in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Wer ist mein Ansprechpartner:in bei Versicherungsfragen?
Haben Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz oder zu weiteren Themen, bitten wir Sie, sich zunächst an Ihren Vermittler:in zu wenden.
Für alle Fragen rund um Ihren Vertrag, Schaden und Service erreichen Sie uns im Bereich „Kontakt“ in unserer App myNeo: https://myneo.neodigital.de.
Wer hat Zugriff auf meine Daten?
Ihre personenbezogenen Daten werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Zugriff haben nur Mitarbeiter:innen von Neodigital, unsere Dienstleister sowie, falls vorhanden, Ihre Vermittlerin oder Vermittler.

Für Vertriebspartner:innen

Kann ich als Versicherungsmakler:in Vertriebspartner:in von Neodigital werden?
Ja, Sie können als Versicherungsmakler:in (nach § 93 HGB) Vertriebspartner:in von Neodigital werden. Nach der Registrierung über unsere Webseite unterhttps://makler.neodigital.de/vertriebspartner-werden/ und der darauffolgenden Zuverlässigkeitsprüfung bekommen Sie eine Direktanbindung an unsere App myNeo und können unsere Produkte vermarkten.
Sie sind Mehrfachagent:in (nach §84 HGB)? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter vertrieb@neodigital.de
Auf welchem Weg kann ich mich als Vertriebspartner:in registrieren?
Sie können sich direkt und einfach über unsere Webseite registrieren: https://neodigital.de/vertriebspartner-werden/
Worauf muss ich beim Ausfüllen des Registrierungsformulars auf der Webseite achten?
Bitte füllen Sie das Registrierungsformular vollständig aus. Achten Sie darauf, im Abschnitt Ansprechpartner:innen alle Geschäftsführer:innen anzugeben sowie einem der Geschäftsführer:innen oder einem angegebenen Mitarbeiter:in die Zugangsart Hauptaccount zuzuordnen. Die Zahl der Ansprechpartner:innen ist über den Plus-Button erweiterbar. Zur Bestätigung des AVAD-Informationsblatts müssen Sie dieses Blatt vorher einmal öffnen.
Wie geht es für mich nach dem Ausfüllen des Registrierungsformulars weiter?
Nach dem Absenden des Registrierungsformulars über unsere Webseite erhalten Sie von uns per E-Mail einen Registrierungslink zu unserer App myNeo. Nachdem Sie sich registriert und die Vertriebsabsprache bestätigt haben, führen wir die Zuverlässigkeitsprüfung (IHK und AVAD) durch. Nach der erfolgten Zuverlässigkeitsprüfung bekommen Sie den vollen Zugriff auf die App myNeo und können unsere Produkte vermarkten.

Zum Unternehmen

wer ist die neodigital versicherung ag?
Die Neodigital Versicherung AG ist ein digitaler Schaden- und Unfallversicherer. Wir bieten Privathaftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht-, Hausrat-, Fahrrad- und Unfallversicherungen für Privatkunden in Deutschland über unsere Vertriebspartner an.
Von uns können Sie einfach mehr erwarten:
– Online & digital statt Papierkram
– Transparente & leistungsstarke Tarife
– Echte tägliche Kündbarkeit
– Täglich rund um die Uhr erreichbar: online & telefonisch über unser Service Center
– Auskünfte, Änderungen, Schadenmeldungen online in der App myNeo
– Schnelle Schadenregulierung
– Sicher & solide
wo ist der sitz der neodigital?

Der Sitz der Neodigital Versicherung AG ist in St. Ingbert.

wer sind die gründer und vorstände der neodigital?

Neodigital wurde von Stephen Voss und Dirk Wittling gegründet. Sie bilden gemeinsam mit Anzhela Kuts und Stefan Wirtz den Vorstand unserer Gesellschaft.

wer sind die mitglieder des aufsichtsrates der neodigital?
Der Aufsichtsrat der Neodigital besteht aus David Zimmer, Achim Bosch, Steffen Guttenbacher, Thomas Hanke, Alexander Meyer-Scharenberg, Hanspeter Schroeder, Rainer Tögel, Susanne Prinzessin von Hessen und Wolfgang Hanssmann. Aufsichtsratsvorsitzender ist David Zimmer.
wer sind die investoren der neodigital?
Neodigital konnte neben den Gründern sehr finanzstarke und branchenkompetente Investoren für ihr digitales Geschäftsmodell gewinnen, wie SchneiderGolling ND Invest GmbH, coparion GmbH & Co. KG, Alstin II Fonds GmbH & Co. KG, Elevat3 Capital und Deutsche Rückversicherung Aktiengesellschaft.
Wie geht neodigital mit dem thema datenschutz um?
Das Thema Datenschutz hat für Neodigital einen außerordentlich hohen Stellenwert. Alle Daten liegen auf zertifizierten Servern in einem sicheren Rechenzentrum in Deutschland. Die Datenübertragung erfolgt nach höchsten Sicherheitsstandards. Datenschutz und Datensicherheit werden regelmäßig durch den Datenschutzbeauftragten und durch externe Prüfungsgesellschaften kontrolliert.
Mit welchen Dienstleistern arbeitet Neodigital zusammen?
Informationen zu unseren Dienstleister finden Sie hier: https://neodigital.de/rund-um-ihre-versicherung/
Wir arbeiten zudem mit marktweit anerkannten und renommierten Geschäftspartnern zusammen. Die Statements unserer wichtigsten Geschäftspartner finden Sie hier:
https://neodigital.de/ueber-uns//#geschaeftspartner
Top-Innovator 2022
Siegel für Nachhaltigkeit 2023
TÜV Siegel, Sehr gut, Kundenzufriedenheit, Juli 2021
TÜV Siegel, Sehr gut, Preis/Leistung, Juli 2021