Gegenstand
Sichern Sie Ihre liebsten Gegenstände rundum ab mit unserer Gegenstandsversicherung!

Was bieten wir?
- Schutz zum Beispiel bei Bruchschäden oder Schäden durch Flüssigkeiten
- Neue und gebrauchte Geräte versicherbar
- Absicherung gegen Diebstahl optional einschließbar
- Auch ohne Selbstbeteiligung möglich
- Flexibilität selbst wählen: Flex-Abo (täglich kündbar) oder feste Laufzeit (1, 2 oder 3 Jahre)
Welche Gegenstände sind versicherbar?
Mit unserer Gegenstandsversicherung können über 120 unterschiedliche Gegenstände abgesichert werden. Vom Sofa über die Golfausrüstung bis hin zum Gas-Grill ist alles dabei.
Auch Beamer, HiFi-Anlagen, Kopfhörer und Gartengeräte wie Rasenmähroboter, Rasentraktor sowie diverse Küchengeräte können Sie rundum bei uns absichern.
Für Elektronikgeräte, wie Tablets, Smartphones, Spielekonsolen und Laptops sowie PCs, bieten wir zudem Versicherungsschutz auch für generalüberholte (auch refurbished genannt) Geräte an.
Werfen Sie am besten einen Blick in unseren Beitragsrechner, um herauszufinden, ob Ihr gewünschter Gegenstand absicherbar ist.

Unsere Online-Services im Kundenportal myNeo

- Verträge jederzeit mit wenigen Klicks anpassen
- Dokumente immer digital im Zugriff - jederzeit und von überall
- Schadenmeldung und -tracking bequem online
- Schnelle und einfache Kontaktaufnahme
- Jederzeit aktuelle Bearbeitungszeiten im Blick
Häufig gestelllte Fragen
Welche Gegenstände können über die Gegenstandsversicherung versichert werden?
Folgende Gegenstände können über die Gegenstandsversicherung abgesichert werden:
3D Drucker, Abbruchhammer, Akkuschrauber, Angelliege, Angelrollen, Angelrute, Armbrust, Babybett, Babytrage/-gurt, Backofen, Beamer, Beistellbett, Betonmischer, Bett, Bewegungsmelder, Bildschirm, Bohrhammer, Bohrmaschine, Bollerwagen, Boot (Alu, Schlauch und Belly), Brotbackautomat, Crosstrainer, Desktop PC, Distanzmesser, DJ-Equipment, Drucker, DVD-/BluRay-Player, Echolote, Eismaschine, elektrischer Bissanzeiger, Elektro Heckenschere, Elektro Heizung, Elektro Hobel, Elektrogrill,Elektrosmoker, Entfernungsmesser, Entkalkungsanlage, Ergometer, Fernglas, Fernseher, Fräsmaschine, Futterautomat, Gas-Grill, Gefriertruhe, Gewehr, Golfbag, Golfschläger, Golftrolley, Haartrockner, Häcksler, Handfräse, Handkreissäge, Handy, Hantelbank, Headset, Heimtrainer, Heißluftfriteuse, Heißluftgebläse, Heizkissen, Herd, HiFi-Anlage, Hobelmaschine, Hochdruckreiniger, Hochstuhl, Hörgerät, Kaffeemaschine, Kehrmaschine, Kettensäge, Kindersitz, Kinderwagen, Klimaanlage, Kochplatte, Kopfhörer, Kopierer, Kraftstation, Küchenmaschine, Kühlschrank, Laptop, Laubbläser, Laubsauger, Laufband, Lautsprecher, Lockenstab, Luftbefeuchter, Luftentfeuchter, Luftreiniger, Mikrowelle, Mixer, Monokular, Motorsense, Multifunktionswerkzeug, Nachtsichtgeräte, Nähmaschine, PC-Maus, PC-Tastatur, Pool-Bodenreinigungsgerät, Pool-Filteranlage, Projektor, Radio, Rasenmäher, Rasenroboter, Rasentraktor, Rasentrimmer, Rudergerät, Rutenhalter, Rüttelplatte, Saftpresse, Sandwichmaker, Scanner, Schneefräse, Schrank, Schultertrage, Schwenk- und Standgrill, Schwingschleifer, Siebträgermaschine, Smartwatch, Smoker, Sofa/Couch, Spektive, Spielekonsole, Spülmaschine, Stand- und Bandschleifer, Staubsauger, Staubsaugerroboter, Stich- und Säbelsäge, Stuhl, Tablet, Tisch, Tischbohrmaschine, Tischkreissäge, Toaster, Trockenbauschleifer, Trockner, Ventilator, Vertikutierer, Vibrationsplatte, Waffenschrank, Wärmebildkamera, Waschmaschine, Wickelmöbel, Wildkamera, Winkelschleifer, WLAN-Router, Zelt, Zielfernrohr, Zug-, Kapp- und Gehrungssäge.
Was ist grundsätzlich in einer Gegenstandsversicherung versichert?
Mit unserer Gegenstandsversicherung sind folgende Schäden für privat genutzte Gegenstände abgesichert:
Diebstahl kann zusätzlich versichert werden
Beispiel: Ein Dieb stiehlt Ihre Smartwatch an Ihrem Handgelenk.
Bruch- und Displayschäden, Bodenstürze
Beispiel: Durch zu hohe Belastung des Glastisches bricht die Tischplatte.
Feuchtigkeit- oder Flüssigkeitsschäden
Beispiel: Ihr Smartphone fällt Ihnen beim Baden in die Badewanne.
Bedienungsfehler
Beispiel: Sie öffnen das Gasventil an Ihrem Gas-Grill und werden vor dem Einschalten des Grills von Ihrem Nachbarn abgelenkt. Kurze Zeit später schalten Sie den Grill ein. Es kommt zu einer kleinen Explosion unter dem Deckel. Ihr Grill wird dabei beschädigt.
Feuer und Blitzschlag
Beispiel: Bei einem Wohnungsbrand wird Ihr Crosstrainer zerstört.
Widerrechtliche Beschädigung durch Dritte und Vandalismus
Beispiel: Jemand schlägt Ihnen mit böswilliger Absicht die Handheld-Spielekonsole aus der Hand auf den Boden.
Kurzschluss und Überspannung
Beispiel: Ein defektes Kabel verursacht einen Kurzschluss, wodurch Ihr Akkuschrauber nicht mehr funktioniert.
Explosion und Implosion
Beispiel: Der Akku Ihres Laptops explodiert.
Was ist in einer Gegenstandsversicherung nicht versichert?
- Liegen lassen und Verlieren des Gegenstandes
- Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
- Reparaturen, die unter die Herstellergarantie fallen
- Kosmetische Schäden, wie zum Beispiel Kratzer
Ist der Gegenstand bei einer Gegenstandsversicherung auch im Ausland versichert?
Ja. Der Versicherungsschutz für den Gegenstand gilt weltweilt. Auch wenn der Gegenstand im Ausland zum Beispiel ins Meer fällt und einen Flüssigkeitsschaden erleidet, ist er abgesichert.
Können auch beruflich oder gewerblich genutzte Gegenstände mit der Gegenstandsversicherung abgesichert werden?
Nein, es können aktuell nur privat genutzte Gegenstände mit unserer Gegenstandsversicherung abgesichert werden.