HUNDEHALTERHAFTPFLICHT

 

Bereits ab 2,50 € monatlich1

Ihre Vorteile bei der Hundehalterhaftpflicht-versicherung

 

  • Absicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden – auch im Ausland
  • Schutz bei Mietsachschäden versicherbar
  • Führen ohne Leine in jedem Tarif mitversichert
  • Echte tägliche Kündbarkeit – unabhängig von der Vertragslaufzeit
  • Vertragsverwaltung bequem online – keine Dokumente per Post

Warum brauche ich überhaupt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Als Halter:in haften Sie für alle Schäden, die ihr Hund verursacht – unabhängig davon, ob Sie zum Schadenzeitpunkt anwesend waren oder sich, aus Ihrer Sicht, völlig korrekt verhalten haben. Da Sie dabei mit Ihrem gesamten Vermögen und ein Leben lang haften, kann dies bei Personenschäden (z. B. aufgrund von hohen Krankenhauskosten) schnell zu einer großen finanziellen Belastung führen. Um sich gegen die finanziellen Folgen abzusichern, gibt es die Hundehalterhaftpflichtversicherung.

Diese springt immer ein, wenn Ihr Hund anderen einen Schaden zufügt – unabhängig davon, ob der Schaden an einer Person (z. B. Biss oder durch den Hund verursachten Sturz) oder am Besitz der Person (z. B. Zerkratzen des Autolacks) verursacht wurde. Hierbei ist zu beachten, dass die Hundehalterhaftpflicht nicht bei Eigenschäden zahlt. Also wenn der Hund Ihr eigenes Auto zerkratzt oder die Brille Ihres im Haushalt lebenden Kindes zerbeißt, ist dies im Versicherungsschutz nicht enthalten.

Der passende Tarif für Ihren Bedarf

Bei der Auswahl des Schutzes für den eigenen Bedarf bietet sich ein genauer Blick auf die Leistungen an, um den für den eigenen Bedarf passenden Tarif zu finden. So ist z. B. das Führen ohne Leine bei uns in allen Tarifen mitversichert – also wenn Sie Ihren Hund frei laufen lassen und er einen Schaden verursacht (z. B. einen Radfahrer zu Fall bringt).

Es besteht dabei auch Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Hund in einem Gebiet frei laufen lassen, in dem Leinenpflicht herrscht. Andere Leistungen unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif (z. B. die Absicherung eines Therapiehundes oder Deckschäden). Werfen Sie am besten schon jetzt einen genauen Blick auf unsere Leistungen und schauen Sie, welcher Tarif für Ihre Situation die beste Absicherung bietet.

 

Ausgewählte Leistungen unserer Tarife zum Tarifvergleich

Ausgewählte Leistungen NEO S GK NEO M GK NEO L GK L Spezial GK XL Spezial GK XL Optimal GK
Sach- und Personenschäden
Bis 5 Mio. €

Bis 10 Mio. €

Bis 50 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 20 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 20 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 50 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson
Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden bis
Bis 300.000 € mit einer Selbstbeteiligung i. H. v. 500 €

Bis 5 Mio. € mit einer Selbstbeteiligung i. H. v. 500 €




Bis 20 Mio. €
Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen
Bis 50.000 €




Bis 20 Mio. €
Forderungsausfalldeckung




Führen ohne Leine oder Maulkorb





Schutz bei Aufsicht des Hundes durch eine dritte Person (Hüter:in)





Biss der Aufsichtsperson (Hüterbiss, z. B. des Hundesitters)





Deckschäden
ungewollt

gewollt, ungewollt

gewollt, ungewollt

gewollt, ungewollt

gewollt, ungewollt

gewollt, ungewollt
Einsatz im Ehrenamt und zu therapeutischen Zwecken



Schäden im Ausland - EU unbegrenzt, weltweit bis 5 Jahre





Mitversicherung der Welpen des eigenen Hundes (insofern sich diese noch im Besitz des/der Versicherungsnehmers/Versicherungsnehmerin befinden)
Bis 6 Monate

Bis 12 Monate

Bis 12 Monate

Bis 12 Monate

Bis 12 Monate

Bis 12 Monate
NEO S GK NEO M GK NEO L GK OPTIMAL GK NEO L GK NEO L GK
Sach- und Personenschäden

Bis 5 Mio. €

Bis 10 Mio. €

Bis 50 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 20 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 20 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson

Bis 50 Mio. € / Max. 15 Mio. € je Einzelperson
Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden

Bis 300.000 € mit einer Selbstbeteiligung i. H. v. 500 €

Bis 5 Mio. € mit einer Selbstbeteiligung i. H. v. 500 €


Bis 20 Mio. €
Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen

Bis 50.000 €


Bis 20 Mio. €
Forderungsausfalldeckung
Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb
Schutz bei Aufsicht des Hundes durch eine dritte Person (Hüter:in)
Biss der Aufsichtsperson (Hüterbiss, z. B. des Hundesitters)
Deckschäden

ungewollt

gewollt, ungewollt

gewollt, ungewollt

gewollt, ungewollt

gewollt, ungewollt

gewollt, ungewollt
Einsatz im Ehrenamt und zu therapeutischen Zwecken
Schäden im Ausland - EU unbegrenzt, weltweit bis 5 Jahre
Mitversicherung der Welpen des eigenen Hundes (insofern sich diese noch im Besitz des/der Versicherungsnehmers/Versicherungsnehmerin befinden)

Bis 6 Monate

Bis 12 Monate

Bis 12 Monate

Bis 12 Monate

Bis 12 Monate

Bis 12 Monate

Beispielhafte Schadenfälle im Rahmen der Hundehalterhaftpflichtversicherung

Forderungsausfalldeckung Der Hund von Frau Schneider wird beim Spazierengehen im Wald von einem fremden Hund gebissen. Er erleidet schwere Verletzungen, die vom Tierarzt behandelt werden müssen. Frau Schneider konnte ein rechtskräftiges und vollstreckbares Gerichtsurteil in Höhe ihrer Schadenersatzforderung gegen den  Halter des anderen Hundes erwirken. Da dieser jedoch mittellos ist und auch kein Versicherungsschutz über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht, erhält Sie von diesem kein Geld. Hier springt glücklicherweise die Hundehalterhaftpflichtversicherung von Frau Schneider direkt ein. Dank der Forderungsausfalldeckung übernimmt diese die Kosten für die Behandlung. Frau Schneider kann sich somit ganz auf die Genesung Ihres Hundes konzentrieren und muss sich nicht um das Finanzielle sorgen.

Ungewollter Deckakt Bei einem Spaziergang mit seinem Rüden Hector trifft Herr Kemmer einen Bekannten, der mit seiner läufigen Hündin unterwegs ist. Die beiden haben sich eine lange Zeit nicht gesehen und verfallen in ein intensives Gespräch. Dabei bemerken sie nicht, dass es zwischen den beiden Hunden zum Deckakt kommt. Der Bekannte verlangt von Herrn Kemmer finanzielle Unterstützung für die Aufzucht der Welpen. Die Hundehaftpflichtversicherung springt sofort ein und kommt für diese Kosten auf.

Auslandsaufenthalt Familie Willkomm verbringt ihren Urlaub auf Mallorca. Bei einem Ausflug reißt sich der Hund von der Leine los, rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Hierbei werden Personen leicht verletzt und Fahrzeuge beschädigt. Glücklicherweise genießt Frau Willkomm in Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung weltweiten Schutz. So übernimmt die Regulierung der Schäden die Hundehalterhaftpflichtversicherung und zahlt die entstehenden Personen-, Sach- und ggf. Vermögensschäden.

1 Tarif NEO S GK, keine Selbstbeteiligung, 1 Hund, Chihuahua, Alter Versicherungsnehmer:in 65 Jahre, monatliche Zahlweise, Stand Januar 2024.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist grundsätzlich in einer Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert?

Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihren Hund zurückzuführen sind und für die Sie als Halter:in oder von Ihnen bestimmte Hüter:in des Tieres einstehen müssen. Schäden an dem eigenen Besitz des Halters durch den Hund sind dabei nicht eingeschlossen.
Schäden durch zahme kleine Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen und Wellensittiche sind bereits durch die Privat-Haftpflichtversicherung und Jagdhunde ggf. über eine Jagd-Haftpflichtversicherung erfasst.

Was ist in einer Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht versichert?

Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Dazu gehören z. B.:

  • Sogenannte Kampfhunde
  • Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere
  • Jagdgebrauchshunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.

Schäden am eigenen Besitz des Halters sind zudem nicht abgesichert (Bsp. Ihr Hund zerstört Ihre Brille).
Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.

Ist ein Auslandsaufenthalt in der Hundehalterhaftpflichtersicherung versichert und für welchen Zeitraum?

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z. B. im Urlaub) durch Ihr Tier einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.

 

Unsere Online-Services im Kundenportal myNeo

  • Verträge jederzeit mit wenigen Klicks anpassen
  • Dokumente immer digital im Zugriff - jederzeit und von überall
  • Schadenmeldung und -tracking bequem online (Mehr Infos zu Themen und um den Schaden gibts hier)
  • Schnelle & einfache Kontaktaufnahme
  • Jederzeit aktuelle Bearbeitungszeiten im Blick
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