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Hundehaftpflicht

Mit unserer Hundehalterhaftpflichtversicherung sind Sie und Ihr treuer Begleiter rundum geschützt - gerade, wenn mal etwas schiefgeht.

Was bieten wir?

  • Absicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden – auch im Ausland
  • Schutz bei Mietsachschäden versicherbar
  • Führen ohne Leine in jedem Tarif mitversichert
  • Echte tägliche Kündbarkeit – unabhängig von der Vertragslaufzeit
  • Vertragsverwaltung bequem online – keine Dokumente per Post

Warum brauche ich überhaupt eine Hundehaftpflichtversicherung?

Als Halter:in haften Sie für alle Schäden, die ihr Hund verursacht – unabhängig davon, ob Sie zum Schadenzeitpunkt anwesend waren oder sich, aus Ihrer Sicht, völlig korrekt verhalten haben. Da Sie dabei mit Ihrem gesamten Vermögen und ein Leben lang haften, kann dies bei Personenschäden (zum Beispiel aufgrund von hohen Krankenhauskosten) schnell zu einer großen finanziellen Belastung führen. Um sich gegen die finanziellen Folgen abzusichern, gibt es die Hundehalterhaftpflichtversicherung.

Diese springt immer ein, wenn Ihr Hund anderen einen Schaden zufügt – unabhängig davon, ob der Schaden an einer Person (zum Beispiel Biss oder durch den Hund verursachten Sturz) oder am Besitz der Person (zum Beispiel Zerkratzen des Autolacks) verursacht wurde. Hierbei ist zu beachten, dass die Hundehalterhaftpflicht nicht bei Eigenschäden zahlt. Also wenn der Hund Ihr eigenes Auto zerkratzt oder die Brille Ihres im Haushalt lebenden Kindes zerbeißt, ist dies im Versicherungsschutz nicht enthalten.

Ausgewählte Leistungen unserer Tarife zum Tarifvergleich

Bei der Auswahl des Schutzes für den eigenen Bedarf bietet sich ein genauer Blick auf die Leistungen an, um den für den eigenen Bedarf passenden Tarif zu finden. So ist zum Beispiel das Führen ohne Leine bei uns in allen Tarifen mitversichert – also wenn Sie Ihren Hund frei laufen lassen und er einen Schaden verursacht (zum Beispiel einen Radfahrer zu Fall bringt).

NEO S GK



  • EU unbegrenzt, weltweit bis 5 Jahre

  • bis 5 Mio. € / max. 15 Mio. € je Person

NEO M GK



  • EU unbegrenzt, weltweit bis 5 Jahre


  • bis 50.000 €

  • bis 10 Mio.€ / max. 15 Mio. € je Person

NEO L GK



  • EU unbegrenzt, weltweit bis 5 Jahre



  • bis 50 Mio.€ / max. 15 Mio. € je Person

L Spezial GK



  • EU unbegrenzt, weltweit bis 5 Jahre



  • bis 5 Mio. € oder 20 Mio. € wählbar / max. 15 Mio. € je Einzelperson

XL Spezial GK



  • EU unbegrenzt, weltweit bis 5 Jahre



  • bis 20 Mio.€ / max. 15 Mio. € je Person

XL Optimal GK



  • EU unbegrenzt, weltweit bis 5 Jahre


  • bis 20 Mio. €

  • bis 50 Mio.€ / max. 15 Mio. € je Person

Unsere Online-Services im Kundenportal myNeo

Häufig gestelllte Fragen

Was ist grundsätzlich in einer Hundehalterhaftpflicht versichert?

Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihren Hund zurückzuführen sind und für die Sie als Halter:in oder von Ihnen bestimmte Hüter:in des Tieres einstehen müssen. Schäden an dem eigenen Besitz des Halters durch den Hund sind dabei nicht eingeschlossen.

Schäden durch zahme kleine Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen und Wellensittiche sind bereits durch die Privat-Haftpflichtversicherung und Jagdhunde ggf. über eine Jagd-Haftpflichtversicherung erfasst.

Was ist grundsätzlich in einer Hundehalterhaftpflicht nicht versichert?

Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Sogenannte Kampfhunde
  • Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere
  • Jagdgebrauchshunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht

Schäden am eigenen Besitz des Halters sind zudem nicht abgesichert (Beispiel: Ihr Hund zerstört Ihre Brille).
Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.

Ist ein Auslandsaufenthalt in der Hundehalterhaftpflicht versichert und für welchen Zeitraum?

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (zum Beispiel im Urlaub) durch Ihr Tier einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.