Transparenz in allen Bereichen
Mit dem Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem der Neodigital Versicherung AG
Vorabinformation
Das nachfolgend beschriebene Hinweisgebersystem dient lediglich zur Meldung von Verstößen durch die Mitarbeitenden der Neodigital sowie ihrer Ausgliederungen. Wenn Sie kein:e Mitarbeiter:in sind und eine Beschwerde oder Ähnliches haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung auf dieser Seite: Beschwerdemanagement.
Um Kenntnis von etwaigen Compliance-Verstößen zu erlangen, stellen wir internen und externen Hinweisgebenden bei Neodigital verschiedene Meldewege zur Verfügung. Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie die internen Meldekanäle oder externe Meldekanäle verwenden. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich zusätzlich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Nachfolgend befinden sich die Informationen über die einzelnen Meldekanäle.
Interne Meldekanäle
- Digitales Hinweisgebersystem
Unser Hinweisgebersystem stellt einen webbasierten Meldekanal dar, mit dem unsere Mitarbeitenden sowie im Rahmen von Ausgliederungen die Mitarbeitenden von Dienstleistern anonyme Hinweise zu möglichen Verstößen abgeben können:
Mögliches Fehlverhalten kann darüber hinaus auch direkt über den Vorstand oder über Führungskräfte gemeldet werden. Gutgläubig handelnde Hinweisgebende dürfen danach in keiner Weise benachteiligt werden.
Es ist zu beachten, dass der Schutz der Hinweisgebenden gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 HinSchG nur gegeben ist, wenn die Meldung einen der im Hinweisgebersystem aufgeführten Meldegründe betrifft.
- Ombudsperson
Neben dem Hinweisgebersystem steht allen Hinweisgebenden bei der Neodigital die Möglichkeit offen, eine Meldung von Compliance-Verstößen auch unmittelbar an die Ombudsperson zu richten. Auch hier ist die vertrauensvolle und anonyme Meldung gewährleistet:
Rechtsanwalt Jürgen Möthrath
Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms
Tel: 06241/93800-0
E-Mail: neodigital@ombudsperson.online
- Information zu eingehenden Hinweisen:
Eingehende Hinweise auf den internen Meldekanälen bestätigen wir innerhalb von 7 Tagen. Eine abschließende Bearbeitung erfolgt regelmäßig binnen 90 Tagen.
Die Betreuung des digitalen Hinweisgebersystems als interner Meldekanal erfolgt durch Frau Sulger, die auch für die Auswertung eingehender Hinweise zuständig ist. Das Hinweisgebersystem gewährleistet im Rahmen der Kommunikation die Anonymität des Hinweisgebenden. Damit diese auch durch die Inhalte des Hinweises gewahrt bleibt, sollte darauf geachtet werden, dass keine für die Person typische Formulierung verwendet wird bzw. weder durch den Schreibstil noch durch die Orthografie ein Rückschluss ermöglicht wird. Gleiches gilt im Zusammenhang mit der Vorlage von Dokumenten oder Bildern. Auch diese können versteckte Daten (sogenannte Metadaten) enthalten, die Informationen zu Ort und Zeit der Herstellung, sowie zu dem Gerät enthalten, mit dem die Herstellung erfolgte.
Im Rahmen eines direkten Kontaktes zwischen Hinweisgebenden und Herrn Möthrath als Ombudsperson wird durch die Verpflichtung zur Berufsverschwiegenheit die Anonymität gewährleistet. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass diese in Bezug auf die Strafverfolgungsbehörden nicht umfassend besteht. Die Betreuung dieser Meldungen erfolgt durch Herrn Möthrath, der auch für die Auswertung eingehender Hinweise auf diesem Wege zuständig ist.
Externe Meldekanäle
Neben der Möglichkeit zur Abgabe von Meldungen über die internen Meldekanäle besteht die Möglichkeit, externe Meldeverfahren zu nutzen.
Meldungen können bei den folgenden externen Meldestellen abgegeben werden:
- Zentrale Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
Hier können alle externen Meldungen abgegeben werden, soweit nicht eine andere externe Meldestelle (z. B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 21 HinSchG oder Bundeskartellamt gemäß § 22 HinSchG zuständig sind) - Hinweisgeberstelle der BaFin
Hier können potentielle Verstöße gegen das Aufsichtsrecht mitgeteilt werden. - Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts
Hier können wettbewerbsrechtsbezogene Hinweise, insbesondere zu folgenden Themen abgegeben werden:- verbotene wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Unternehmen (Kartellverbot), zwischen Wettbewerbern (horizontal) oder zwischen Lieferanten und Abnehmern (vertikal),
- verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen oder Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht (Missbrauchsaufsicht),
- weitere Wettbewerbsrechtsverstöße von Unternehmen (z. B. Aufrufe zu Liefer- oder Bezugssperren, Zuwiderhandlungen gegen das fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot oder Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Bundeskartellamtes),
- verbotenes Verhalten großer Online-Plattformen als Gatekeeper (einschließlich Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz digitaler Märkte (Digital Markets Act)).
- Meldestelle der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA)
Hier können potentielle Verstöße gegen das Aufsichtsrecht mitgeteilt werden, welche von der Zuständigkeit der EIOPA abgedeckt sind. - Meldestelle des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Hier können Verstöße zu Betrug oder sonstigen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten mit potenziell negativen Auswirkungen zulasten der EU-Mittel (z. B. EU-Einnahmen, EU-Ausgaben oder Mittel der EU-Organe und EU-Einrichtungen) gemeldet werden.
Bei Nutzung eines externen Meldekanals sind die Verfahrenshinweise auf der Website des jeweiligen Meldekanals zu beachten.